Festgeld und Tagesgeld Vergleich –
Zinsen und Konditionen aktuell

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Festgeld kündigen

Im Gegensatz zu Anlagen in Tagesgeldform zeichnen sich Festgeldkonten durch einen fest vereinbarten Vertragszeitraum aus. Dies bedeutet dass der Kapitalanleger von einem a priori bekannten Zinssatz profitiert, der sich während des Anlagezeitraums nicht verändert. In diesem Zusammenhang ist denn auch oft vom sog. Vertrauensprinzip die Rede, dieses umfasst auf der einen Seite die Zusage der Bank bezüglich einer zugesicherten Rendite und auf der anderen Seite die Zusage des Anlegers das zur Verfügung stehende Kapital dem Bankinstitut für einen bestimmten Zeitraum zu überlassen. Aufgrund der beschriebenen Eigenheiten eines Festgeldkontos ist eine Kündigung bzw. vorzeitige Auflösung grundsätzlich nicht vorgesehen. In aller Regel ist es dennoch möglich Festgeld aufzulösen, dies ist jedoch mit erheblichen Nachteilen verbunden da die Bank den Renditeverlust kompensieren muss. Dieser kommt dadurch zustande, dass die gemachte Annhame bezüglich des Zeitraums für den das Kapital zur Verfügung steht, im nachhinein korrigiert werden muss.

In aller Regel komplett abzuschreiben sind die gesamten Zinserträge welche bis zum Zeitpunkt der Auflösung (theoretisch) angefallen wären. Darüber hinaus ist es jedoch durchaus der Regelfall, dass nicht einmal das eigentliche Grundkapital vollständig zurückerstattet wird. Dies hat seine Ursache darin, dass zusätzliche Verwaltungs- und Stornokosten berechnet werden, diese führen dazu dass der Sparer mit einem finanziellen Verlust aus dem Geschäft herauskommt. Dies ist jedoch von Fall zu unterschiedlich, einzelne Kreditinstitute garantieren auf Kulanz-Basis zumindest die Rückzahlung des investierten Kapitals in voller Höhe, bei anderen muss lediglich ein bestimmter Mindestbetrag auf dem Festgeldkonto verbleiben, für das vorzeitig entnommene Kapital wird noch ein geringerer Zinssatz bezahlt (“Rückfallzins”). Aufgrund der sehr unterschiedlichen Regelungen empfiehlt es sich in jedem Falle vor dem Vertragsabschluss die Konditionen bzgl. einer vorzeitigen Kündigung genau unter die Lupe zu nehmen. Für das Festgeld auflösen an sich reicht es ein formgerechtes Kündigungsschreiben aufzusetzen und dieses (am besten per Einschreiben) an das betreffende Bankinstitut zu senden. So hat man in jedem Falle einen schriftlichen Nachweis für die Kündigung in der Hand.

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